Das Kleingedruckte
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nicole Broy Fotografie
- 1 Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Nicole Broy durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen (als Auftragnehmer).
- Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
- Der Auftragnehmer kann die Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
- “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form, sonstigen Speichermedien, Onlinegalerien usw.)
- Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
- In dem Vertrag werden alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben. Ein Angebot (schriftlich o. mündlich) ist ohne Vertrag und Unterschrift unverbindlich.
- Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung per Post oder per Mail zustande.
- Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Fotografin vorbehalten. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
- Die Bilderauswahl wird Farb- sowie schwarz-weiß Bilder beinhalten. Die Bilder werden im JPG Format versendet.
- Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.
- Bewirtung: Gibt es eine Bewirtung für die Gäste, muss der Fotograf mitbewirtet werden ab einer Dauer von vier Stunden-Begleitungen. Für Getränke gilt dies jederzeit.
- Ausfall des Fotografen: Fällt der Fotograf aus Gesundheitlichen Gründen aus, wird der Fotograf sich schnellstmöglich um adäquaten Ersatz bemühen. Sollte kein Ersatz zu finden sein, wird das Geld in voller Höhe zurückerstattet. Eine Ersatz-Garantie gibt es nicht.
- Bei einem Locationwechsel während des Buchungszeitraumes gilt die Transferzeit als Arbeitszeit und wird nicht pausiert oder reduziert.
- 2 Nutzungs- und Urheberrecht
- Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihr angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
- Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
- Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
- Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber, ist mindestens einmalig ein Verweis auf „Nicole Broy Fotografie“ zu platzieren (Urheber).
- Erfolgt dies nicht, ist die Fotografin dazu berechtigt Schadensersatz zu verlangen.
- Den Auftraggebern sind die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin/dem Fotografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
- Auf die Online Galerie besteht zwei Wochen lang Zugriff ab dem Datum der Übersendung des Online Zugangs/der Postzustellung.
- 3 Vergütung
- Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Auftraggeber getragen.
- Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
- Bei fester Buchung ist eine Anzahlung vom Auftragsgeber zu leisten. Diese ist binnen fünf Werktagen fällig und kann dem Vertrag bzw. der auf Grundlage des Vertrages erstellten Rechnung entnommen werden.
- Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen mit einem Richtwert von 300,00€/Stunde.
- Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so werden die Stornokosten wie folgt berechnet: Ab Tag 15. nach Vertragsabschluss 20% vom Honorar des gebuchten Termins. Ab 100 Tage vor dem Termin 40%, ab 50 Tage vor dem Termin 60%, ab 25 Tage vor dem Termin 80%, ab 10 Tage vor dem Termin 100%.
- Die Anzahlung wird hierbei komplett als Aufwandsentschädigung für den freigehaltenen Termin / eventuelle entgangene Aufträge durch den reservierten Termin einbehalten.
- Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
- 4 Haftung / Gefahrübergang
- Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.
- Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
- Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine ggf. bereits gezahlte Gebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- 5 Datenschutz
- Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
- 6 Widerrufsrecht
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses (Datum u. Unterschrift).
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief mit Sendungsverfolgung oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist bereits beginnen soll, so erlischt das Widerrufsrecht und es gelten die oben genannten Stornobedingungen (unter Punkt 3: Vergütung).
- 7 Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte
- Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten und Shootings zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei der Hochzeit und Shootings entstandenen Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient.
- Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn der Hochzeit/des Shootings unaufgefordert mit.
- Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden (z.B. für Ausstellugen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine, Social Media, Website etc.). Dürfen die Bilder veröffentlicht werden erhält der Auftraggeber einen Rabatt als Dankeschön. (Siehe individuelles Angebot/Preisliste). Sollte eine Veröffentlichung nicht gewünscht sein, gilt der angegebene Preis im Angebot (PDF Datei) und der Rabatt als Dankeschön erlischt.